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Tiefenbronn

Die schriftliche Ersterwähnung von Tiefenbronn im Enzkreis als „Dieffenbrunnen“ lässt sich auf den Beginn des 12. Jahrhunderts datieren. Es handelt sich um einen Ausbauort, der im frühen Hochmittelalter von Friolzheim aus angelegt wurde. Das Dorf befand sich teilweise im Besitz des Klosters Hirsau und kam im 15. Jahrhundert an die reichsritterschaftliche Familie von Gemmingen, die sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Linien aufspaltete und wieder vereinigte. Tiefenbronn gehörte mit sieben weiteren Dörfern zum sogenannten Gemmingischen Gebiet (kurz: Biet), über das der Ritterkanton Neckar und Schwarzwald die Steuer- und Militärhoheit ausübte. Obwohl auch die Markgrafschaft Baden landesherrliche Ansprüche erhob, beschränkte sich deren Einfluss auf die Gesetzgebung und höchste Rechtsprechung. Die Sonderstellung des Gemmingischen Gebiets äußerte sich auch in der Konfessionszugehörigkeit: Während in den umliegenden Orten von Baden oder Württemberg die Reformation eingeführt wurde, blieb die Familie von Gemmingen mit ihren Untertanen katholisch. So überstanden die außergewöhnlich wertvollen Kunstwerke insbesondere der ehemaligen Wallfahrtskirche in Tiefenbronn diese Zeit; sie geben bis heute Zeugnis vom Reichtum der im badisch-württembergischen Grenzgebiet beidseitig umworbenen Familie von Gemmingen. Im Zuge der Mediatisierung geriet Tiefenbronn 1806 ganz unter badische Souveränität. Im Jahre 1839 verkaufte das Haus Gemmingen auch seine grundherrlichen Rechte an Baden. Das Biet gehörte bis 1972 zum Oberamt und Bezirksamt bzw. ab 1936 zum Landkreis Pforzheim.