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Neuhausen

Neuhausen im Enzkreis, ein von Merklingen her angelegter Ausbauort aus fränkischer Zeit, ist in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts als „Nuhusen“ schriftlich erstmals fassbar. Im selben Jahrhundert ist örtlicher Adel nachgewiesen. Im 15. Jahrhundert kam Neuhausen an die reichsritterschaftliche Familie von Gemmingen, die sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Linien aufspaltete und wieder vereinigte. Neuhausen gehörte mit sieben weiteren Dörfern zum sogenannten Gemmingischen Gebiet (kurz: Biet), über das der Ritterkanton Neckar und Schwarzwald die Steuer- und Militärhoheit ausübte. Obwohl auch die Markgrafschaft Baden landesherrliche Ansprüche erhob, beschränkte sich deren Einfluss auf die Gesetzgebung und höchste Rechtsprechung. Die Sonderstellung des Gemmingischen Gebiets äußerte sich auch in der Konfessionszugehörigkeit: Während in den umliegenden Orten von Baden oder Württemberg die Reformation eingeführt wurde, blieb die Familie von Gemmingen mit ihren Untertanen katholisch. Im Zuge der Mediatisierung geriet das Gebiet 1806 ganz unter badische Souveränität. Im Jahre 1839 verkaufte Freiherr Julius von Gemmingen auch seine grundherrlichen Rechte an Baden. Das Biet gehörte bis 1972 zum Oberamt und Bezirksamt bzw. ab 1936 zum Landkreis Pforzheim.