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Der Landgraben bei Neuhausen

Auf der Neuhauser Gemarkung beginnt der Württembergische Landgraben in Form eines wasserführenden Grabens…

Seit dem Verkauf von Stadt und Amt Liebenzell durch Baden im Jahr 1603 verlief die württembergische Grenze durch das enge und unwegsame Monbachtal und dann weiter entlang der Nagold. Zuvor hatte die Gemarkungsgrenze zwischen Möttlingen und Unterhaugstett die Ostgrenze der dort gegen Ende des 15. Jh. von Württemberg erlangten Gebiete gebildet.1 Etwa 280 m südöstlich des Punktes, an der diese auf den Monbach trifft, mündet ein aus Nordosten kommendes Gewässer namens „Landgraben“ in den Bach. Dieses stellt den südlichen Anfang des hier in den „Schanzwiesen“ beginnenden Württembergischen Landgrabens dar.

Dieser südlichste Teil der Landgrabens wird bis Friolzheim den noch heute bestehenden Westgrenzen der Gemarkungen von Münklingen, Hausen und Heimsheim und damit der alten Landesgrenze folgen.2

Der Graben bescheibt kurz vor der Mündung einen rechten Winkel und verläuft etwa 330 m nach Osten, bis er nach Norden umbiegt, während eine im LIDAR-Scan erkennbare breitere, grabenartige Linie ein kurzes Stück weiter nach Osten abgeht und dann fast in einem rechten Winkel gerade nach Nordosten führt, um nach einem weiteren Knick nach Osten die Möttlinger Gemarkungsgrenze zu queren. Nach Goessler handelt es sich dabei um die eingeebneten Reste der Wall-Graben-Anlage des Landgrabens. 1930 wurden sie als eine 3 m breite Einsenkung und eine leichte, dammartige Böschung beschrieben. In diesem Bereich beschrieb Goessler mehrere Grenzsteine, die nicht mehr alle erhalten sind und bis auf einen Landesgrenzstein von 1614, der wohl zur Markierung der 1603 neu entstandenen Grenzziehung gesetzt wurde, ab dem 18. Jh. datieren oder Gemarkungsgrenzsteine waren.


1 Goessler, Landgräben, S. 364.

2 Auch Bach und Graben in den Schanzwiesen entsprechen dem früheren Verlauf der heute nach Süden bzw. Osten versetzten Gemarkungsgrenze zwischen Möttlingen und Neuhausen, wie sie noch bis 1978 bestand.