Mühlhausen
Das an der Würm gelegene Dorf Mühlhausen (Gemeinde Tiefenbronn, Enzkreis) wird zu Beginn des 12. Jahrhunderts zum ersten Mal als „Mulhusen“ schriftlich genannt. Es handelt sich um einen von Heimsheim aus gegründeten Ausbauort der Merowingerzeit. Für das frühe 12. Jahrhundert lässt sich ein örtliches Adelgeschlecht nachweisen. Über die Herren von Stein zu Steinegg ging die Ortsherrschaft im 15. Jahrhundert an die Familie von Gemmingen über, die hier ein Wasserschloss an der Würm erbaute. Mühlhausen gehörte mit sieben weiteren Dörfern zum sogenannten Gemmingischen Gebiet (kurz: Biet), über das der Ritterkanton Neckar und Schwarzwald die Steuer- und Militärhoheit ausübte. Obwohl auch die Markgrafschaft Baden landesherrliche Ansprüche erhob, beschränkte sich deren Einfluss auf die Gesetzgebung und höchste Rechtsprechung. Die Sonderstellung des Gemmingischen Gebiets äußerte sich auch in der Konfessionszugehörigkeit: Während in den umliegenden Orten von Baden oder Württemberg die Reformation eingeführt wurde, blieb die Familie von Gemmingen mit ihren Untertanen katholisch. Im Zuge der Mediatisierung geriet das Biet 1806 ganz unter badische Souveränität. Im Jahre 1839 verkaufte das Haus Gemmingen auch seine grundherrlichen Rechte an Baden. Mühlhausen gehörte bis 1972 zum Oberamt und Bezirksamt bzw. ab 1936 zum Landkreis Pforzheim.
Landgraben
Kaufrevers des Fronmüllers zu Hausen a. d. Würm für die Herrschaft Gemmingen-Mühlhausen 1628Bilanz
Ritterschaftliche Untertanen 1649-1653. Edition der Personennamen aus den Steuerlisten des Kantons Neckar-Schwarzwald für das Pforzheimer Quartier