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Lehningen

Die erste schriftliche Erwähnung des Tiefenbronner Ortsteils Lehningen (Enzkreis) stammt aus dem Jahr 1272: „Loningen“; der Name leitet sich von einem Personennamen ab. Lehningen wurde vermutlich als einer der letzten auf „-ingen“ auslautenden Orte von Merklingen her angelegt. Im späten 13. Jahrhundert ist örtlicher Niederadel belegt, der in der Bürgerschaft von Weil der Stadt aufging. Im 15. Jahrhundert kam Lehningen an die reichsritterschaftliche Familie von Gemmingen, die sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Linien aufspaltete und wieder vereinigte. Lehningen gehörte mit sieben weiteren Dörfern zum sogenannten Gemmingischen Gebiet (kurz: Biet), über das der Ritterkanton Neckar und Schwarzwald die Steuer- und Militärhoheit ausübte. Obwohl auch die Markgrafschaft Baden landesherrliche Ansprüche erhob, beschränkte sich deren Einfluss auf die Gesetzgebung und höchste Rechtsprechung. Die Sonderstellung des Gemmingischen Gebiets äußerte sich auch in der Konfessionszugehörigkeit: Während in den umliegenden Orten von Baden oder Württemberg die Reformation eingeführt wurde, blieb die Familie von Gemmingen mit ihren Untertanen katholisch. Im Zuge der Mediatisierung geriet das Gebiet 1806 ganz unter badische Souveränität. Im Jahre 1839 verkaufte Freiherr Julius von Gemmingen auch seine grundherrlichen Rechte an Baden.