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Schwann

Schwann (Gemeinde Straubenhardt, Enzkreis) entstand als Waldhufendorf durch Siedlungstätigkeit der Herren von Straubenhardt. Die früheste schriftliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1368 als „Swande“. Nach der Zerstörung ihrer auf der Gemarkung Dennach gelegenen Stammburg verlegten die Herren von Straubenhardt um 1400 ihren Sitz nach Schwann und errichteten dort ein Schloss. Schwann war Mittelpunkt eines Amts- bzw. Gerichtsbezirks der Straubenhardter und der mit diesen verwandten Junkern von Schmalenstein. Die Hoheit über den Besitz beider Familien ging nach und nach an Württemberg und Baden über; ersteres hatte 1528 den Großteil von Schwann inne. Die Familie Schöner von Straubenhardt besaß allerdings noch bis ins 17. Jahrhundert Herrschaftsrechte. Zuständiges Amt unter württembergischer Herrschaft war stets Neuenbürg sowie von 1938 bis 1972 der Landkreis Calw. Schwann gehörte früher zur Pfarrei Feldrennach (heute Schwann-Dennach).