Rotensol
Der Bad Herrenalber Stadtteil Rotensol befand sich seit dem 13. Jahrhundert im Besitz des Klosters Herrenalb. Obwohl durch den klösterlichen Schirmvertrag im Jahr 1497 unter markgräflich-badischen Schutz gestellt, blieb es unter württembergischer Hoheit und wurde mit dem Kloster im 16. Jahrhundert dem herzoglichen Territorium zugesprochen (Klosteramt Herrenalb).
Grundkarte
Amt Neuenbürg an Herzog von Württemberg 1630
Neuenbürg, 24. September/4. Oktober 1630 (Ausfertigung)