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Ottenhausen

Das Straßendorf Ottenhausen (Gemeinde Straubenhardt, Enzkreis) ist im Jahr 1327/28 als „Ottenhusen“ bzw. „Autenhusen“ erstmals urkundlich bezeugt. Die hochmittelalterliche Besitzgeschichte ist überaus kompliziert. Seit 1418 konnte Württemberg von verschiedenen Familien Herrschaftsrechte erwerben und 1602 mit dem Aufkauf der Anteile der vermutlich aus Nagold stammenden Familie Schöner von Straubenhardt ganz Ottenhausen unter seinen Einfluss bringen. Der Ort wurde dem Amt (später Oberamt) Neuenbürg zugeteilt und gehörte von 1938 bis 1972 zum Landkreis Calw. Bereits seit 1262 ist das in Ottenhausen aufgegangene und mit diesem seit 1909 vereinigte Rudmersbach als „Rwtmerspach“ nachgewiesen. Der Ort gelangte im Jahr 1442/43 teilweise an Württemberg und Baden, die Familie Schöner von Straubenhardt behielt aber in Rudmersbach ein Schloss und bis 1602 einen Teil der Ortsherrschaft, die dann ganz an Württemberg überging. Bis 1479 war Rudmersbach Sitz einer Pfarrei.