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Schellbronn

Die hochmittelalterliche Rodungssiedlung Schellbronn (Gemeinde Neuhausen, Enzkreis) wurde von Merklingen aus als Waldhufendorf angelegt. Die schriftliche Ersterwähnung als „Scaltebrunnen“ stammt aus dem Ende des 11. Jahrhunderts. Ursprünglich besaß hier das Kloster Hirsau umfangreiche Rechte. Im 15. Jahrhundert gehörte der Ort zur markgräflich-badischen Herrschaft Liebenzell. Die Markgrafen gaben Schellbronn um die Jahrhundertmitte als Lehen an die Familie von Gemmingen aus, die im Jahr 1557 auch die letzten Hirsauer Grundrechte erwerben konnte. Fortan gehörte das Dorf mit sieben weiteren Ortschaften vollständig zum sogenannten Gemmingischen Gebiet (kurz: Biet), über das der Ritterkanton Neckar und Schwarzwald die Steuer- und Militärhoheit ausübte. Obwohl auch die Markgrafschaft Baden landesherrliche Ansprüche erhob, beschränkte sich deren Einfluss auf die Gesetzgebung und höchste Rechtsprechung. Die Sonderstellung des Gemmingischen Gebiets äußerte sich auch in der Konfessionszugehörigkeit: Während in den umliegenden Orten von Baden oder Württemberg die Reformation eingeführt wurde, blieb die Familie von Gemmingen mit ihren Untertanen katholisch. Im Zuge der Mediatisierung geriet Schellbronn 1806 ganz unter badische Souveränität. Im Jahre 1839 verkaufte das Haus Gemmingen auch seine grundherrlichen Rechte an Baden. Das Biet gehörte bis 1972 zum Oberamt und Bezirksamt bzw. ab 1936 zum Landkreis Pforzheim.