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Kieselbronn

Die vermutlich im Frühmittelalter gegründete Enzkreis-Gemeinde Kieselbronn ist im Jahr 1100 urkundlich erstmals als „Cussilbrunnin“ erwähnt. Grundbesitzer und Herrschaftsinhaber waren unter anderem die Kraichgaugrafen, die Abtei Sinsheim, die Herren von Enzberg, die Grafen von Löwenstein und die Familie von Ramberg. Im 13. Jahrhundert ist vereinzelt auch örtlicher Niederadel nachgewiesen. Schließlich kristallisierte sich eine Zweiteilung der Ortsherrschaft über Kieselbronn heraus, die bis zum Ende des Alten Reiches Bestand hatte: Den einen Teil, welcher dem Reichsritterkanton Kraichgau inkorporiert war, hatten als löwensteinische Lehensträger die Familie Göler von Ravensburg, dann die Herren von Hirschhorn und ab 1632 wieder die Göler inne. Über den anderen und etwas größeren Teil verfügte das Kloster Maulbronn, das ab 1504 herzoglich-württembergischem Schutz unterstand und aus dessen Gebiet im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts das Klosteramt Maulbronn gebildet wurde. Die von Hirschhorn führten die Reformation ein. Die Landeshoheit über ganz Kieselbronn aber wurde von Württemberg beansprucht, das bereits 1510 Lehensherr der Löwensteiner im Ort gewesen war. Während des Pfälzischen Erbfolgekrieges wurde 1692 etwa die Hälfte des Dorfes von französischen Truppen niedergebrannt. Im Rahmen der Mediatisierung stand ganz Kieselbronn ab 1806 unter württembergischer Herrschaft; das junge Königreich trat den Ort aber bereits 1810 an das ebenfalls erst kurz zuvor zum Großherzogtum aufgestiegene Baden ab. Von da ab war das Oberamt, dann Bezirksamt, und ab 1936 der Landkreis Pforzheim zuständiger Amtssitz für Kieselbronn.