Loading...

Vollmacht des Herzogs von Württemberg für Ingenieur Löscher 1624

Herzog Johann Friedrich von Württemberg1 bevollmächtigt seinen Ingenieur Wolf Friedrich Löscher2 mit Baumaßnahmen zur Vervollständigung des Landgrabens zwischen Sternenfels3 und dem Neckar unter Einbeziehung der Orte Knittlingen4, Derdingen5, Kürnbach6, Stetten7, Niederhofen8 und Kleingartach9. Die Vollmacht enthält Hinweise zur Finanzierung des Landgrabenprojekts sowie zur personellen Umsetzung mithilfe von Frondienstleistungen.

[Ohne Ort und Datum, um 1624] (Entwurf)

Von Gottes Gnaden wir, Johann Fri-
derich Herzog zue Württemberg etcetera,
urkunden undt bekhennen hiemitt,
daß wir Vorweisern diß10, unserm
bestelten Capitain11, Ingenieur
undt lieben getreüen Wolff
Friderich Löschern in Gnaden Be-
velch ufgetragen, weile
nunmehr mit Voleführung des
Landtgrabenß auß erheblichen
Ursachen länger nit zu feyren,
daß er solchem nach denselben
alsobalden geraitß resolvir-
termassen12 aussteckhen, bey
Sternenfelß den Anfang mach-
en, die Linien gegen dem Neccar
zu Lauffen13 undt in denselben
zugleich die Fleckhen14 Knit-
lingen, Derdingen, Kürn-
bach, Stetten, Niderhoven
undt Gartach mit einschließen.
Undt hierinnen in allem daz-
jenig, was auff jeztgedachter
Fleckhen undertheniges Anerbieten
wir unß gnädigst resolvirt15 haben,
in Acht nehmen, einem jeden
Fleckhen, was undt wievil ein
jeder ohne anderwertliches
Zuthun vor sich zu machen
versprochen, an gewißen
und nötigsten Ortten dar-
meßen16, aussteckhen und wie sie die Werckh machen sollen weisen, auch zue
fürderlicher17 Verfertigung
sie erinnern undt ihnen
zu solchem Endt ein oder
mehr Contucteürs18
(deren er,
weil es mit den zweyen
angenommenen nit al-
leß würdt können bestelt
werden, noch mehr vorzu-
schlagen) beyordnen, zue-
mahlen auch den Beambten
und andern hierzu schon er-
nanten unsern Dienern
die Inspection19 uftragen solle.
Bevehlen demnach hiemitt
allen und jeden unsern Ober-
undt Underambtleüthen,
denen diß unser Patent20 vor-
kombt undt in deren anver-
trauten Beambtungen diser
Landtgraben geführt würdt,
sie wollen besagtem un-
serm Capitain in allem die
ambtliche Hülfshandt bieten
undt sonderlich neben ihme
dahin ernstlich laborirn21,
daz ein jeder obbesagter
Fleckhen seine ihme selbsten
assignirte quotam22 darzu
sich einer undt der ander
guettwillig erbotten, unein-
gestelt verfertige undtt
darvon nit ausseze. Bedenkhen
wir alßdan deß Übrigen
halber auch auf weitere
Mittel gnädigst zu gedenckhen23,
wie der Überrest auch ehist
müglich gemacht, der Land-
graben geschlossen undt
also unsere Underthonen
dardurch in mehrere Sich-
erheit gesezt werden möchten.
An deme beschicht etcetera.


1 Württemberg, Johann Friedrich Herzog von <https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Friedrich_(W%C3%BCrttemberg)> (11.03.2023)

2 Löscher, Wolf Friedrich, württembergischer Ingenieur, 1627–1634 Kapitän/Hauptmann auf der Festung Hohentwiel, später Obervogt in badischen Diensten (Pfeilsticker, Walther: Neues Württembergisches Dienerbuch. Band 2, Stuttgart 1963, § 2453).

3 Sternenfels PF.

4 Stadt Knittlingen PF.

5 Oberderdingen KA.

6 Kürnbach KA.

7 Stetten am Heuchelberg, Stadt Schwaigern HN.

8 Niederhofen, Stadt Schwaigern HN.

9 Kleingartach, Stadt Eppingen HN.

10 Bedeutung: „Vorweisern diß“ = den Vorweisern/Überbringern dieses [Schriftstücks].

11 Hauptmann.

12 Bedeutung: „geraitß resolvirtermassen“ = bereits beschlossenermaßen.

13 Stadt Lauffen am Neckar HN.

14 Ortschaften.

15 Bedeutung: „resolvirt“ = hier: entschlossen.

16 Bedeutung: „darmeßen“ = ausmessen.

17 Bedeutung: „fürderlich“ = Fortgang bewirkend, nach dem Ziele hin kommen machend, nützlich.

18 Bedeutung: „Contucteürs“ = Führer, Lenker; hier: Vorarbeiter, leitende Helfer.

19 Bedeutung: „Inspection“ = Beaufsichtigung.

20 Bedeutung: „Patent“ = offener landesherrlicher Brief, Befehl.

21 Bedeutung: „ernstlich laborirn“ = ordentlich anstrengen.

22 Bedeutung: „assignirte quotam“ = (zur Erfüllung) aufgetragene Quote/Bauleistung.

23 Bedeutung: „auf weitere Mittel gnädigst zu gedenckhen“ = die Bereitstellung weiterer Mittel gnädig in Erwägung ziehen.

Quelle Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 248 Bü 2545
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.