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Regierung von Baden-Durlach an das Amt Frauenalb 1622

Die Regierungsvertreter von Baden-Durlach instruieren auf Befehl von Markgraf Friedrich V.1 den Amtmann zu Frauenalb2, Michael Beck, dass sich die Untertanen bei Feindkontakt nur wehren sollen, wenn eine Gegenwehr ohne größere Schäden oder Racheakte Aussicht auf Erfolg hat, weil man die Erfahrung machte, dass am ehesten die Ortschaften zerstört würden, in denen sich die Bevölkerung wehrte.

Durlach, 19./29. Juli 1622 (Ausfertigung)

Auß sonderbahrem gnedigem Bevelch3 des durchleichtigen
hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Friderichen Marg-
gravens zue Baden und Hachberg etcetera, unnßers gnedigen Fürsten
und Herrns, werdt der Amptman zu Frawenalb
über hiernegst gegebene Ordinanz4 fernner erinnert,
seinen Amptßangehörigen zu Gemith zu fihren. Weil es
die tägliche Erfahrung begebe, wie so garnichts an denen
Orthen, da sich die Underthanen zu Wehr stellen, außgerichtet,
auch daselbsten die Dörffer und Fleckhen am meisten
verderbt, verhörgt5, verbrendt und alles, was darinen
angetroffen, nidergehawen, auch wo sie an einem Orth
abgetriben, sich an drey, vier oder mehr andere Orth
verfugen und an denselben gehörtermaßen recheten.
Derohalben zwar ihnen den Underthanen die Tefension6,
wo sie gewiß und aigentlich starckh genug, keines-
wegs verwehrt, sie aber darbeneben gewarnt sein sollen,
sich darbey wohl fürzusehen, das nicht, in dem sie einem
Orth zu helfen und dem Kriegßvolckh ein Abbruch zu
thun vermeinen, viel andere dardurch, wie dißer
Tagen mehrfeltig in Württemberg und der Marggra-
veschafft gesehen worden, inn Gefahr unnd Verderben ge-
setzt werden. Wo sie aber deren noch hin und wider streifenden
Rotten ohne ihrer, der Underthanen, Schaden können Meister
werden, sie allßdann sich derselben, so gut sie können,
loßmachen7 mögen. Datum Carolspurg,8 den 19ten Julii
anno 1622.

Heinrich zu Riedpurg9
Heinrich von Storschedell10
Johan Peter Breitenacker


1 Baden, Markgraf Friedrich V. von <https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_V._(BadenDurlach)>(04.01.2023).

2 Kloster Frauenalb, Gemarkung Schielberg, Gemeinde Marxzell KA.

3 Bedeutung: „auß sonderbahrem gnedigem Bevelch“ = auf besonderen gnädigen Befehl.

4 Erlass, Befehl, Anordnung.

5 Bedeutung: „verhörgt“ = verwüstet, verheert.

6 Defension = Verteidigung.

7 Bedeutung: „loßmachen“ = hier: vom Hals halten.

8 Das Schloss Karlsburg in Durlach, Stadt Karlsruhe KA, war von 1565–1718 markgräfliche Residenz.

9 Riedburg = Ortsadel von Rüppurr, Stadtteil im Süden von Karlsruhe KA.

10 Starschedel = altes meißnisches Adelsgeschlecht, das aus dem Ort Starsiedel bei der Stadt Lützen im Süden des heutigen Bundeslands Sachsen-Anhalt stammt.

Quelle Generallandesarchiv Karlsruhe 88/437
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.