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Notiz der Kellerei Ötisheim zur Huldigung 1639

Der Ötisheimer1 Keller2 Theobald Schweblin3 begründet, dass wegen der Strafandrohung aus dem rekatholisierten Kloster Maulbronn4 die Schultheißen seines Sprengels nicht zur württembergischen Huldigung in Vaihingen an der Enz5 erscheinen werden.

Ötisheim, 5./15. Juni 1639

Auß unserer allerseits gnädige Herrschafft zu Maulbronn
gnedigem und ernstlichen Befelch, werden meiner
Kellerei angehörige Schultheisen, Ambtsverwesere
vor disem befohlenermasen sich auf keines auß-
ländischen Beambten Befelch ohne dero Vorwissen
stellen und gehorsamen und also auf morgen dem
Vogten zue Vaihingen nit erscheinen, damit man mit auß-
gesetzter Straff gegen sie zu erfahren nit Ursach
habe. Keller alhie Theobaldt Schweblin.

Oetißheim, den
15. Junii
1639.


1 Ötisheim PF

2 Bedeutung: „Keller“ = Kellermeister.

3 Vermutlich identisch mit: Schwäblin, Theobald, Katholik, um 1638 noch Klosterhofmeister zu Rechentshofen (Pfeilsticker, Walther: Neues Württembergisches Dienerbuch. Band 2, Stuttgart 1963, § 3497).

4 Stadt Maulbronn PF. Gemeint ist das rekatholisierte Kloster.

5 Stadt Vaihingen an der Enz LB.

Quelle Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 502 Bü 56
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.