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Gemeinde Knittlingen an Oberstleutnant von Helmstatt 1631

Der Schultheiß1 von Knittlingen2, Bernhardt Horring, bittet den württembergischen Oberstleutnant Peter von Helmstatt3 darum, angesichts von sich aus dem Zabergäu4 wiederum nähernden lothringischen Truppen Knittlingen von neuerlichen Einquartierungen zu verschonen. Er unterstreicht seine Bitte mit der Schilderung der bei der kürzlich stattgefundenen Einquartierung von 11 Kompanien lothringischer Reitereinheiten erlittenen Übergriffe, nämlich Plünderungen, Niedermetzeln des Viehs und das brutale Vorgehen gegenüber der Bevölkerung, wobei er vor allem die Vergewaltigung der Frauen, selbst von Wöchnerinnen, beklagt.

Knittlingen, 8./18. Dezember 1631 (Abschrift)

Wohledler, gestrenger, vöster etcetera innsonders großgin-
stiger Junckher.

Ich hab in Erfahrung gebracht, daß abermahlen ein Anzahl Lot-
tringisch (oder waß es für Volckh) im Zabergew ange-
langt, welches seinen March dise Straßen nemmen
unnd villeücht Knittlingen auch berhieren möchte.

Demnach aber am nechstverwichenen Sontag 11 Compagnien Reüt-
ter lottringisch Volckh, bey 3.000 Pferdt ohnversehens
inn hiesigen Fleckhen eingefallen unnd drey Tag lang
bey unnß einquartirt gelegen unnd eben dermaßen
gehauset, daß es mehr allß zu Erbarmen; inndem
sie sich nit nur mit Eßen unnd Trinckhen den vollauff
abspeißen laßen, sondern selbstenn inn allem Maister
gewesen5, die Leüht auß denn Häußern gejagt, mitt
Schlagen, Stechen unnd Hawen jammerlich tractirt, und
daß das Maiste und Ärgste der Weibsbilder, also
gar auch der Kindtbetternen6 nit verschonet, sondern
dieselbige, waß sich mit der Flucht nit salvirt, schandt-
lich entunehret; das Vich selbsten gemezget unndt
nidergeschlagen, Trüchen, Küsten unnd Cästen auffge-
hawen, alles außgeplündert, denn Haber7 und Fut-
ter vast alles veräzt8, und was sie nit verschlemmen
mögen, sonsten ohnmüglicherweiß9 verderbt und ver-
wüst, daß aniezo mancher Bawer so 7 oder 8 Stuckh
an Pferdt unnd Rindervich im Stall gehabt, aniezo nit wohl
ein Stuckh mehr hallten kann etcetera. Allso den Fleckhen10 der-
maßen ins Verderben gesezt, daß Kinder und Kindtskinder
deßen zu entgelltten11 unnd sich theils gar ufs Landt begeben
werden müßen. Allß hab ich nit underlaßen sollen,
solch unchristlich übel Haußen unnd grundtverderblich
Wesen, da keines Menschen, ja so tewerst auch der Gaist-
lichen nit verschonet worden, Euch gestrengst12 zu Gemüht zu führen
unnd zu berichten.

Mitt hochvleißigem Pitten, falls obangeregtes Kriegs-
volckh seinen March dise Straaßen nemmen sollte, daß
Euer gestrenger13, allß wie ich berichtet, demselben zugeordneter
fürstlicher Commissarius14 daran sein wollten, damit hiesigen
Fleckhen Knittlingen mit der Einquartirung möchte
verschont werden.

Daran erweisen etcetera Knittlingen, den 8ten Decembris
anno 1631.

Euer gestrenger

underdinstwilliger15
Schulthaiß daselbsten
Bernhardt Horrnig[?]


1 Gemeindevorsteher (heute Bürgermeister).

2 Stadt Knittlingen PF.

3 Helmstatt, Peter von, 1624–1626 Major, 1626–1633/34 Oberstleutnant und 1628–1634 Obervogt zu Lauffen (Pfeilsticker, Walther: Neues Württembergisches Dienerbuch. Band 1, Stuttgart 1957, § 1608, 1626; Band 2, Stuttgart 1963, § 2519).

4 Das Zabergäu ist eine Region rund 40 km nördlich von Stuttgart und 50 km östlich von Karlsruhe. Namensgebend ist die Zaber, ein linker Nebenfluss des Neckars.

5 Bedeutung: „sondern selbstenn inn allem Maister gewesen“ = sich aufgeführt haben, als seien sie hier die Herren.

6 Wöchnerinnen, Mütter im Kindbett.

7 Hafer.

8 Bedeutung: „veräzt“ = aufgezehrt.

9 Bedeutung: „ohnmüglicherweiß“ = in einer unbeschreiblichen Weise, aufs Schlimmste.

10 Ortschaft.

11 Bedeutung: „deßen zu entgelltten“ = darunter zu leiden haben.

12 Bedeutung; „gestrengst“ = ergebenst.

13 In diesem Zusammenhang: Anrede- und Titelattribut für hohe Personen; heutzutage etwa im Sinne von „ergebener“.

14 Von einer befugten Person oder Instanz mit einem Befehl, einer Aufgabe beauftragte Person, Bevollmächtigter.

15 Bedeutung: „underdinstwilliger“ = untertänigster.

Quelle Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 90B Bü 14
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.