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Geheimer Rat Bouwinghausen an Herzog von Württemberg 1622

Der Geheime Rat Daniel Bouwinghausen von Wallmerode1 empfiehlt Herzog Johann Friedrich von Württemberg2, das bereits gezahlte, jedoch gegen geltendes Recht und Gesetz geforderte Lösegeld für den beim Ölbronner3 Gefecht gefangengenommenen Hauptmann der Landmiliz, Hans Ludwig von Dachsberg4, und dessen Fähnrich zurückzufordern und gegenüber den Tätern entsprechende Strafen zu verhängen. Der Text ist ein Auszug aus einem längeren Schreiben im selben Band
(fol. 342r−345r).

[Stuttgart], 26. Juli 1622 (Ausfertigung)

[…]

Sodan drittens, weilen in dem feindlichen unnd
mördtlichen5 Einfall der Coßakhen6 in dem Fleckhen
Ölbrunn mitt Niderhawung deren darin zuer De-
fension7 allein gelegenen Landt-Volcks, Pauren8, W[eiber?]
unnd Kinder, Plünderung deßelben unnd gäntzlicher
Abbrennung, wie auch Euerer Fürstliche Gnaden allda gehabten
Capitan Hanß Ludwig von Dachsperg unnd den
Fenderich9 gefänglich mitt sich nach Biel10 (wie
berichtet) gefüehrt unnd ein starck Ranzion11 ge-
fordert. So auch von den Befreundten zue Vorkhommung12[?]
ferner Ungelegenheit der Gefangen albereit […]
350 Reichsthaler in Specie13 überschickhet[?] unnd
nunmehr gegen Losgebung erlegt14 sein wurden.
Welches aber wider alle Recht unnd Pilligkeit wider
die Unverschuldten fürgenommen, alls ersuchten Ihro
Durchlaucht Euere Fürstliche Gnaden uff Anrueffung der Befreündten
Verfüegung zue thun, daz solches abgenötigt Geldt den
Thätern wider abgefordert, restituiert15 unnd gepürende Straff fürgenommen werde etcetera.
[…]


1  Bouwinghausen von Wallmerode, Daniel, 1600/01 bis mind. 1634 württembergischer Geheimer Rat und Oberrat (Pfeilsticker, Walther: Neues Württembergisches Dienerbuch. Band 1, Stuttgart 1957, § 1116, 1192).

2 Württemberg, Johann Friedrich Herzog von <https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Friedrich_(W%C3%BCrttemberg)> (28.06.2023).

3 Ölbronn, Gde. Ölbronn-Dürrn PF.

4 Dachsberg, Hans Ludwig von, ist bei Pfeilsticker, Band 1 (§ 1501, 1611) genannt als „Einrösser“ (1606 und 1609), „Zweirösser“ (1607, 1610–1614, 1616 und 1622) – d. i. ein fürstlicher Hofbeamter, der sich um ein bzw. zwei Pferde zu kümmern hatte – und als bestellter Landsknechtshauptmann (Georgii 1623 bis Georgii 1628); als gewesener „Capitain“ wurde er 1628 aus dem Dienst entlassen. Vor 1625–1627 erscheint er zugleich in der Rubrik „Oberkammerjunker, Kammerjunker, Kämmerlinge, Truchseßjunker, Hofjunker, Kammerpagen“ (ebd. § 26).

5 Bedeutung: „mördtlichen“ = mörderischen.

6 Bedeutung: „Coßakhen“ = Kosaken.

7 Lat. = Verteidigung.

8 Bedeutung: „Pauren“ = Bauern.

9 Bedeutung: „Fenderich“ = Fähnrich.

10 Vermutlich Stadt Bühl RA.

11 Bedeutung: „Ranzion“ = Lösegeld.

12 Bedeutung: „Vorkhommung“ = Vermeidung.

13 Lat. (korrekte Schreibweise: in speciem) = zum Schein, scheinbar.

14 Bedeutung: „erlegt“ = hinterlegt, bezahlt.

15 Bedeutung: „restituiert“ = zurückerstattet.

Quelle Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 90A Bd. 36 fol. 343v
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.