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Freiherr von Saint André an Markgraf von Brandenburg-Ansbach 1649

Königsbach, 1./11. Dezember 1649 (Abschrift)

Daniel Rollin von Saint André1, neuer Inhaber des Lehensguts Königsbach2, legt auftragsgemäß, jedoch aufgrund der allgemeinen Unsicherheit stark verspätet seinem Lehensherrn Markgraf Albrecht II. von Brandenburg-Ansbach3 14 Dokumente über seinen Anteil an Königsbach vor, die er unter anderem aus Straßburg beschafft hatte. Saint André berichtet, dass Königsbach im Jahre 1622 stark zerstört und ab 1624 wiederaufgebaut worden sei, wobei zunächst die damalige Lehensinhaberin Barbara von Venningen eine Hypothek von 12.000 Gulden aufnehmen durfte. Deren vermögender Ehemann Eberhard Beckermann4 investierte große Geldmittel, die zum Teil aus seinen beiden vorigen Ehen herrührten, für den Wiederaufbau und die Schuldentilgung des Lehens. Dadurch und durch die finanzielle Ausstattung seiner Kinder (darunter Saint Andrés Ehefrau Lucretia) sei von Beckermanns Vermögen nichts übriggeblieben.

Das Lehen Königsbach befinde sich durch kriegsbedingte Zerstörungen, Plünderungen und Einquartierungen nun in sehr schlechtem Zustand und sein Wert betrage nicht einmal ein Fünftel des ursprünglichen Wertes. Saint André habe nun aus eigenen Mitteln wenigstens das Schloss bewohnbar gemacht und bittet seinen Lehensherrn um Unterstützung, Schutz und Bestätigung des Lehens für sich und seine Ehefrau.

Dem Schreiben angefügt sind als Beilagen (Abschriften von gleicher Hand) 14 Dokumente, wobei hier nur die erste Beilage wiedergegeben wird, welche die in beiden Teilen Königsbachs (Markgrafschaft Baden-Durlach und Familie von Seckendorf) erlittenen Kriegsschäden auflistet. Demnach wurden im Jahre 1622 infolge des kaiserlich-bayerischen Truppendurchzugs 282 Gebäude (Kirche, Häuser, Scheunen, Ställe) zerstört.

Die Abschrift stammt ausweislich der Schrift vermutlich aus dem späten 18. Jahrhundert.


1 Saint-André, Daniel Rollin von (1602–1661), schwedischer und hessischer Offizier; vgl. <https://de.wikipedia.org/wiki/Freiherren_von_Saint-Andr%C3%A9> (08.02.2023).

2 Königsbach, Gde. Königsbach-Stein PF.

3 Brandenburg-Ansbach, Albrecht II. Markgraf von (1620–1667); vgl. <https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_II._(Brandenburg-Ansbach)> (08.02.2023).

4 Beckermann, Eberhard von, in den Jahren 1617–1626 Amtmann zu Stein und Remchingen, ab 1632 schwedischer Offizier (Tessin, Georg: Die Regimenter der Europäischen Staaten im Ancien régime des XVI. bis XVIII. Jahrhunderts. Band 3, Osnabrück 1995, S. 20; Hahner, Ernst: Ortssippenbuch Königsbach, Gemeinde Königsbach-Stein (Enzkreis). Königsbach-Stein 2005, Nr. 258).

Copia Copiae5

Durchleuchtig hochgebohrner Fürst, gnädiger Herr.

Wasmaßen Ewr Hochfürstliche Gnaden mir wegen des
Königsbachischen Lehens den 25ten Maii jungst-
hin ein gnädig Decret6 (davor ich unterthänig Danck
sage) ertheilet, unnd vermöge deßelben ein und
andere Documenten zu mehrer meines zu densel-
ben habenden Rechtens Demonstration7 bey Han-
den zu bringen8, in Gnaden anbefohlen, geruhen
dieselbe ihr in Unterthänigkeit damit erin-
nern zu laßen etcetera.
Obwohl nun eher meine hierinn obliegende Schul-
digkeit abzulegen mir gentzlich vorgesezet9, so haben
jedoch die annoch leyder wehrende Unruhe undt
der Straßen Unsicherheit im Römischen Reich biß
anhero10 solches mir nicht gestaten wollen.
Ersuche derowegen Ewr Hochfürstliche Gnaden, dieselbe
geruhen solche Verzüglichkeit in Ungnaden nicht
zu vermercken11 undt daneben auß folgenden,
zu Straßburg12 undt sonst erhobenen, undt zu
meiner Intention verhoffentlich genugsahmen Nach-
richtungen13, ihr in Unterthänigkeit für- und an-
bringen zu laßen, wie laut Beylag Numero 114
(welchem dan beykommende zwey Original-Consens-
Briefe15 Numero 2 und 3 die Hand bieten16) schon
im Jahr 1622 obgedachtes Königsbachisches Lehen der-
gestalt deteriorirt17, in Verderben und Abgang
und die Unterthanen in höchste Armuth gerathen,


5 Lat. = Abschrift einer Abschrift.

6 Bedeutung: „Decret“ = obrigkeitliches Schreiben, Verordnung, Erlass.

7 Bedeutung: „Demonstration“ = hier: Beweis, Beweisführung, Nachweis.

8 Bedeutung: „bey Handen zu bringen“ = vorzulegen, zur Vorlage zu bringen.

9 Bedeutung: „Obwohl nun eher meine hierinn obliegende Schuldigkeit abzulegen mir gentzlich vorgesezet“ = obwohl mir aufgetragen wurde, meinen mir aufgelegten Verpflichtungen in dieser Sache vollumfänglich schon früher nachzukommen, (…).

10 Bedeutung: „biß anhero“ = bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt, bis jetzt.

11 Bedeutung: „solche Verzüglichkeit in Ungnaden nicht zu vermercken“ = die eingetretene Verzögerung nicht nachteilig auffassen / nicht übelnehmen.

12 Stadt Strasbourg/Département Bas-Rhin (Frankreich).

13 Bedeutung: „zu meiner Intention verhoffentlich genugsahmen Nachrichtungen“ = zur Wahrung meiner Interessen hoffentlich ausreichenden Bringschulden (wörtl.: „Nachrichtung“ = Einhaltung, Befolgung, Beachtung einer Anweisung).

14 Bedeutung: „Beylag Numero 1“ = beigelegtes Schriftstück Nummer 1.

15 Bedeutung: „Consensbrief“ = Übereinstimmungs-/Bewilligungs-/Bestätigungs-Schreiben.

16 Bedeutung: „die Hand bieten“ = rechtsgültig machen; hier: in rechtsgültiger Form bestätigen.

17 Frz. = beschädigt, verletzt.

 daz in dem Dorff Königsbach 141 Heüser sampt
der Kirchen, 81 Schewren, 54 Ställe jämmerlich
abgebrandt undt in die Asche gelegt. Dahero
im folgenden 1624sten Jahre Frau Barbaren von
Venningen, damals Wittibe18 undt gedachte Lehens-
inhaberin, jetzgemeldte zwey Consens-Briefe
ertheilet undt zu Reparirung undt Außbeßerung
des Schloßes und dazugehöriger Gebäwe19, auch Auf-
nehmung der Unterthanen, 12.000 [Gulden] daruf
zu entlehnen20 gnädig vergünstiget worden etcetera.
Nachdehm nun bald folgends gemeldte Frau Barbara
von Venningen an meinen geliebten Herrn Schwieger-
vatter, Herrn Eberhard von Beckerman etcetera, nunmehr
beyde christlichen Andenckens21, ehelich verheyra-
thet, und dieser wie annoch kund und ohnläugbahr
mit guten baahren Geldtsmitteln von Gott ge-
segnet, hat er derselben nicht allein, ehe und
bevohr er sie geehlicht, eine große Summa bahres
Geldts fürgestreckt, sondern auch nachgehends zu
derer auff gedachtes Lehen gemachte Schulden
Außtilg-, deßen undt der armen Unterthanen
Reparir- und Aufnehmung22, sowohl alles daz
Seinige, als waß er von vorigen seinen beeden
Eheweibern (welches sich dan zimblich hoch er-
streckt) in Handen gehabt undt seinen vorigen
Kindern (worunter meine itzige Haußfraw
auch) zugestanden daran gewand, so daz derselben
nicht eines Thalers Werth überblieben. Wie alles
mit mehrem aus Beylag Numero 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, ja
überdiß nebenst der, ohn dem bekandten Notoreitaet23,


18 Bedeutung: „Wittibe“ = Witwe.

19 Bedeutung: „Gebäwe“ = Gebäude, Bauwerke.

20 Bedeutung: „zu entlehnen“ = als Hypothek aufzunehmen, zu borgen.

21 Bedeutung: „beyde christlichen Andenckens“ = beide verstorben.

22 Bedeutung: „auff gedachtes Lehen gemachte Schulden Außtilg-, deßen undt der armen Unterthanen Reparir- und Aufnehmung“ = zur Tilgung der auf fragliches Lehen hin aufgenommenen Schulden sowie zur Tilgung der Kosten der Entschädigung und Förderung/Versorgung (wörtl.: Gedeihung, Entwicklung, Aufschwung) der notleidenden Untertanen.

23 Bedeutung: „Notoreität“ = juristische Gewissheit, offenkundige Tatsache.

mit des wohlbekandten redlichen Cavalliers24,
Herrn Ernst Friederich von Remchingen25, fürstlichen
Durlachischen26 Geheimen Raths undt Praesidenten etcetera,
Numero 11 beygehender eigener Handt und Siegel erweiß-
lich, auch theils, da es nöthig mit leiblichem
Äidt27 zu betewren ist.
Wann dan, gnädiger Fürst undt Herr, der
Zustand mehrgedachten Lehens undt meines im
Nahmen meiner Haußfrawen, Lucretiae
Beckermännin, zu demselben habenden Rechtens
undt Befugsahmkeit28 hir wie auch auß vor-
hin angezogenen Gründen zu verhoffentlichem
Genügen29 erhellet, in welcher erbärm- undt
verderblichen Condition30 aber bey folgenden
und fast anhero continuirenden31 vielfelti-
gen der Soldaten Einquartir-, Verheer-,
Verbrenn-, Raub- undt Plünderungen
gedachtes Lehen gerathen, leyder reichskundig,
undt daz es bey weitem ja nicht den 5ten
Theil so viel wie vorhin zu schäzen. Dahero
ohnschwer zu ermeßen ist, sogar daz ich,
damit daz Schloß nicht gar zu scheiteren
gienge und nur etlichermaßen bewohnt
werden könndte, allbereit ein mercklichs
an Kosten und Spesen vermögh beyge-
fügter Designationen32 12, 13, 14 noth-
wendig anwenden müßen.


24 Bedeutung: „Cavallier“ = Angehöriger eines ritterlichen Ordens, adeliger Herr.

25 Remchingen, Ernst Friedrich von (1588–1650), 1633 markgräflich badischer Rat; 1639 Präsident <https://oberdeutsche-personendatenbank.digitale-sammlungen.de/Datenbank/Remchingen,_Ernst_Friedrich> (08.02.2023).

26 Bedeutung: der Markgrafschaft Baden-Durlach.

27 Bedeutung: „mit leiblichem Äidt“ = mit leiblichem Eid (d. h. mit Handaufheben, mit Berühren eines Gegenstands, etwa der Bibel, zu leistender Eid).

28 Bedeutung: „Befugsahmkeit“ = Befugnis.

29 Bedeutung: „zu verhoffentlichem Genügen“ = in hoffentlich ausreichendem Maße.

30 Lat. = Zustand, Verfassung.

31 Bedeutung: „fast anhero continuirenden“ = nahezu bis auf den heutigen Tag fortdauernden.

32 Bedeutung: „Designationen“ = Bestimmungen, Bezeichnungen; hier: Urkunden, Belege.

Alß33 gelangt an Ewr Hochfürstliche Gnaden
mein unterthöniges hochfleißiges Ersuchen,
dieselbe so wahrhafft gestalten Sachen34 noch
mich neben gedachter meiner Haußfrawe undt
Nachkommen bey vielgemeldten Königs-
bachischen Lehen sampt all demselben an-
hangenden Recht und Gerechtigkeiten in
Gnaden zu mainteniren35, zue schützen, zue
Hand haben undt wie gebräuchlich darin
zu bestetigenn undt zue bekrefftigen gnädig
geruhen wollen.
Welche hohe Gnade ich neben den Meynigen eu-
ßerst unser Mügligkeit nach mit schuldigstem
Gehorsamb in Unterthänigkeit zu verdienen,
will ich mit bestendiger Trew geflißen36 sein
undt lebtags verpleiben
Ewr Hochfürstliche Gnaden
unterthäniger Diener,
gehorsamster
Daniel de St. André.

Inscriptio37
unterthänig Memorial38.
An
den Durchleuchtigen Hochgebohr nen Fürsten undt Herrn,
Herrn Albrecht Marggraffen zu Brandenburg in Preu-
ßen zue Stettin39, Pommern40, der Caßuben und Wenden41,
auch in Schleßien42, zue Croßen43 und Jagerndorf,
Herzog, Burggrafen zu Nürnberg44 und Fürsten
zu Rügen45 etcetera.
Meinem gnädigen Fürsten undt Herrn.
Praesentatum46 1ten Decembris 1649.
Daß Königsbachische
Lehen betreffendt.


33 Bedeutung: „alß“ = daher, folglich.

34 Bedeutung: „wahrhafft gestalte Sachen“ = wahrheitsgemäß dargelegte Sachverhalte.

35 Frz. = unterstützen.

36 Bedeutung: „mit bestendiger Trew geflißen“ = mit ewiger Treue bemüht/bedacht (sein).

37 Lat. = Aufschrift.

38 Bedeutung: „Memorial“ = Gedächtnis, Andenken, fortwährendes In-Erinnerung-Halten von etwas; hier: schriftliche Aufzeichnung von Gegebenheiten, die im Gedächtnis zu halten sind. Neudeutsch: Stellungnahme, Denkschrift, Memorandum.

39 Stettin = Hauptstadt der polnischen Woiwodschaft Westpommern.

40 Pommern = Region im Nordosten Deutschlands sowie in den polnischen Woiwodschaften Westpommern und Pommern, die von der Ostseeküste und deren vorgelagerten Inseln von knapp 50 km bis zu fast 200 km weit ins Binnenland reicht.

41 Caßuben und Wenden = slawische Volksstämme, die sich im 6. Jahrhundert im Spreewald ansiedelten und bis heute untrennbar mit der Region verbunden sind.

42 Schlesien = Region in Mitteleuropa beiderseits des Ober- und Mittellaufs der Oder; erstreckt sich im Süden entlang der Sudeten und Beskiden. Schlesien liegt nach Veränderungen in den Jahren 1922 und 1945 heute zum größten Teil in Polen.

43 Croßen = Das Fürstentum Crossen war ein Herrschaftsgebiet an der mittleren Oder von 1251 bis 1815. Es wurde bis 1482 von schlesischen Herzögen und danach von den Kurfürsten von Brandenburg regiert.

44 Stadt Nürnberg N.

45 Rügen = größte und bevölkerungsreichste Insel Deutschlands. Sie liegt vor der Ostseeküste Vorpommerns und gehört zum Landkreis Vorpommern-Rügen im Land Mecklenburg-Vorpommern.

46 Lat. = vorgelegt.

Numero 1
Verzeichnus
derjenig Gebeu, welche in dem bayri-
schen Durchzug im Flecken Königsbach
sind abgebrandt worden, wie folgt:
Erstlichen die Kirchen samt den Glocken, so
ganz verschmolzen, und denen darbeystehen-
den Gebeuen, deren 41 gewesen, so marggrävischen
und seckendörffischen Unterthanen gehörig; daß
Meßnerhauß samt der Uhren;
daß Rathauß;
daß Pfarrhauß, Scheuer und Stall;
Hannß Österleins und Samuel Reinbolden, alß
beden Widumbmayern47, ein Hauß, Scheüer und
Stall; dann auch die Zehendscheüer.
Der marggravischen Unterthanen abge-
brunnene Heüßer, Scheüer und Ställ:
Stophel Pfüster Hauß und Scheüer;
Michel Treschers Hauß und Scheuer;
Conrad Bertschen, Schäfers zue Traiß48, Scheuer
und Stadel49,
Jacob Kauds Hauß und Scheuer;
Michel Webers Hauß;
Balthaß Mahg Hauß und Stall;
Martin Vögeleins Hauß und Stall;
Veit Hardtmanns Hauß, Scheüer und Stall;
Hannß Hartmanns deß Jungen Hauß und Scheuer;
Wendel Geppen Hauß, Scheuer und Stall;


47 Bedeutung: „Widumbmayer“ = jemand, der einen der Kirche gehörenden Hof innehat, meist als Pächter.

48 Traishof, Gde. Königsbach-Stein PF. Im Jahre 1650 kaufte Daniel Rollin von St. André den Traishof.

49 Hinweis: Dieser „Stadel“ (süddt. Scheune) wurde nicht mitgezählt.

Hannß Popp Hauß und Stall;
Wolf Öbeleins Hauß, Scheuer und Stall.
Lat[us]50 Kirchen, derselben Gebäu, Rath-,
Pfarr- und andere Heüßer:
Heußer  ––––––––   57
Scheuren  ––––––––    12
Ställ  ––––––––  9
Balthaß Koch Hauß und Scheüer;
Philipps Geygers Hauß;
Jacob Probsten Hauß, Scheuer und Stall;
Leonhardt Zinmanns und Martin Meckels
Wittib Hauß und Scheuer;
Michel Scheffers Hauß und Scheuer;
Endres Ayden Hauß und Stall;
Georg Werzen Hauß und Scheuer;
Christmann Fincken Wittib Hauß und Scheuer;
Hannß Kieners und Georg Schmidts Hauß und
Scheuer;
Jacob Reuters Hauß und Scheuer;
Bertlin Jöchert und Niclauß Langen Hauß;
Caspar Reister Hauß, Scheuer und Stall;
Michel Kraußen und Hannß Jacob Schimmpffen
Hauß und Stall;
Hannß Hartmann des Alten Hauß, Scheuer
und Stall;


50 Lat. = Seitensumme (vermutlich hatte die Urschrift einen anderen Seitenumbruch).

Hannß Jacob Krauß und Hannß Bühlers
Wittib Hauß, Scheuer und Stall;
Endres Geyßeleins Hauß, Scheuer und Stall;
Hannß Wenzen Wittib 2 Heußer, 2 Scheuer, 2 Ställ;
Bernhard Spizen Hauß und Stall;
Jacob Glöckners Hauß und Scheüer;
Georg Ayden Hauß, Scheuer und Stall;
Urban Keyßers Hauß und Scheuer;
Hannß Jacob Bertschen Hauß und Scheuer;
Michel Schobers Wittib Hauß und Stall;
Jacob Geißeleins Hauß, Scheuer und Stall.

Lat[us]        Heüßer       25
                     Scheüren    19
                      Ställ            13

Ulrich Jößleins Hauß und Scheüer;
die marggravischen Kelltern
der Freyen:
Hannß Zieglers und Hanß Reüttenhards
Hauß und zween Ställ;
Wolf Österleins und Hannß Jacob Mittels
zwey Heußer, ein Scheüer und 1 Stall.

Aßeng Korsten Hauß, Scheüer und Stall;
Hannß Pretschen Wittib Hauß, Scheüer und Stall;
Hannß Christen Hauß, Scheüer und Stall;
Hannß Grimmen Hauß, Scheuer und Stall;
Stephan Bartelmes Wittib Hauß und zwo
Scheüer.

Lat[us]
Heußer  –––––– 1151
Scheüer    ––––    8
Ställ  –––––––     7

Summa52 Kirchen, Pfarr- und andere,
auch marggravische, Heüßer, Scheuer
und Stall:

Heußer  ––––– 9353
Scheuer    ––––  39
Stall  –––––––   29


51 Richtig: 9.

52 Lat. = insgesamt.

53 Richtig: 91.

Verzeichnüß,
waß zue Königs54, dem Junckern und
seinen Unterthanen ist abgebrandt worden.
Junckern Seckhendorffern:
Daß großgebaute Ambthauß sambt einem
Keller;
daß groß neügebaute Steinhauß samt denen
darbey gewesenen langen Keller, darin-
nen 2 fünfzehen-füederiche55, 3 zwölff-füede-
riche, acht-füederiche und
etliche fünff-füederich neue Faß gelegen.
Seckendöffische Unterthanen:
Hanß Klebsattel der Alt Hauß, Scheuer und Stall;
Bernhard Aydt Hauß und Scheuer;
Philipps Österlein Hauß, Scheüer und 2 Ställ;
Hannß Küffer Hauß und Scheuer;
Aßamg Ziegler Hauß und Scheüer;
Georg Gepp Hauß und Sall;
Allbrecht Aydten Wittib Hauß und Scheüeren;
Hannß Balthaß Beßlers Wittib Hauß und Scheuer;
Wendel Mezger Hauß, Scheüer und Stall;
Peter Narr Hauß, Scheüer und Stall;
Veit Schmidt Hauß und Scheüer;
Bartlein Kuz Hauß und Scheüer;
Jacob Gläbners Hauß und Scheüer;


54 Fehler in der Abschrift (richtig: Königsbach).

55 Abgeleitet von „Fuder“ = altes Volumenmaß für Flüssigkeiten und feste Stoffe.

Wendel Kirmlein Hauß, Scheüer und Stall;
Hannß Frencklein Hauß, Scheüer und Stall;
Jacob Aidt Hauß, Scheüer und Stall.

Lat[us]
Heußer   –––––––––––– 18
Scheuer   –––––––––––– 15
Ställ          –––––––––––– 9

Georg Ostertags Wittib 4 Heüßer, 4 Scheuer
samt denen Ställen zur Herberg;
Balthaß Burckhard Hauß und Scheuer;
Philipps Geygers Herberg samt 2 Scheüren
und Ställen dazue;
Hannß Balthaßar Meulin, Hauß, Scheüer
und Ställ;
Balthaß Glöckners Kind Hauß, Scheüer
und Stall;
Jacob Müllers Wittib Hauß;
Balthaß und Christoph Beeren Hauß
und Stall;
Michel Kohler Schmids Hauß und Scheuer;

Lauxweckh Frizen Wittib Hauß und Scheüer;
Hannß Jörg Bertsch Hauß und Scheüer;
Michel Ayden Hauß und Scheüer;
Jacob Jößlein der Jung Hauß und Scheuer;
Balthaß Bertsch Hauß und Scheuer;
Hannß Baptist Ketter Hauß und Scheüer;
Balthaß Kiener Hauß und Scheüer;
Hannß Klebsattel der Jung Hauß und Scheüer;
Michel Frencklein Hauß, Scheüer und Stall;
Hannß Kreußler Hauß und Scheuer;
Hannß Roderts des Jungen Hauß;
Jacob Frencklein und Georg Jößlein
Hauß und Scheuer;
Caspar Bühlers Hauß und Scheuer.

Lat[us]
Heüßer  ––––– 24
Scheüer –––––  22
Ställ        ––––– 10

Conrad Schimpfen Wittib Hauß, Scheüer
und Stall;
Hannß Margguffs und Michel Forrenschedels
Hauß und Scheuer;
Aßemus Schadmann Hauß und Scheuer;
Abrahamb Vögelein Hauß und Stall;
Hannß Scheffers Hauß und Stall;
Hannß Knoblochs Wittib Hauß und Stall;
Wendel Popp Hauß und Scheüer;
Hannß Altergott Hauß, Scheüer und Stall;
Hannß Haug Hauß und Scheuer;
Martin Gehring Hauß und Scheuer;
und dann die Untermüel56 sambt
Scheüeren, Ställ und ganzen Müelwerckh.

Lat[us]
Heußer  –––––– 11
Scheuer  ––––––  8
Stall       ––––––    6

Summa Seckendörffische und
seiner Unterthanen:

Heußer  –––––– 4857
Scheuer  ––––––  45
Stall        ––––––   25


56 Bedeutung: „Untermüel“ = Untermühle.

57 Richtig: 53.

Summa Summarum58 beder
Herrschafft und ihrer Unterthanen
Gebeuen, alß:

Heuser sambt den Kirchen  ––  141 59
Scheuer  ––––––  ––––––        87 60
Ställ        ––––––  ––––––        54

                                               — —282 61
 

Inscriptio
Verzeichnüs,
waß für Gebeü im Gemeins-
flecken Königsbach im bayrischen
Durchzug abgebrandt worden
anno 1622.
Praesentatum 1ten Decembris 1649.


58 Lat. = alles zusammengerechnet.

59 Richtig: 144; (91 [statt 93] + 53 [statt 48] = 144.

60 Richtig: 84; (39 + 45 = 84).

61 Zufällig gleiche Summen: (141 + 87 + 54) = (144 + 84 + 54) = 282.

Quelle Generallandesarchiv Karlsruhe 69 von Saint-André/1795
Die Wiedergabe der Transkription folgt der Originalquelle buchstaben- und zeilengetreu.