![Auf der Neuhauser Gemarkung beginnt der Württembergische Landgraben in Form eines wasserführenden Grabens und wird ab der Möttlinger Gemarkungsgrenze als Wall-Graben-Anlage weitergeführt. Auszug aus der TK25](https://www.enzkreis-geschichte.de/wp-content/uploads/Abb_Verlauf_1_TK_Neuhausen_Moettlingen.jpg)
Der Landgraben bei Möttlingen
Mit Erreichen der Möttlinger Gemarkung ist der Landgraben erstmals deutlich als Wall-Graben-Anlage erkennbar…
![](https://www.enzkreis-geschichte.de/wp-content/uploads/klein_Landgraben-Neuhausen-Moettlingen.jpg)
Mit Erreichen der Möttlinger Gemarkung ist der Landgraben erstmals deutlich als Wall-Graben-Anlage erkennbar, die hier von Grenzsteinen aus der Zeit um 1860 begleitet wird. Um 1930 maß Goessler an den besterhaltenen Stellen eine Gesamtbreite von 3-4 m (Wall 3 m, Graben 3-4 m), eine Wallhöhe sowie eine Grabenhöhe von jeweils bis zu 2 m. Der Abschnitt hält auf den Abhang und die dort verlaufende Gemarkungsgrenze oberhalb der Talsenke, in der sich Münklingen befindet, zu.