Der Landgraben bei Mönsheim
Mit Erreichen des Waldes und der Grenze zur Mönsheimer Gemarkung…
Mit Erreichen des Waldes und der Grenze zur Mönsheimer Gemarkung in den Gewannen „Zerrum“ und „Gödelmann“ ist der Landgraben wieder als Wall-Graben-Anlage erhalten. 1930 betrug hier die Tiefe des teilweise in den Fels gehauenen Grabens bis zu 3 m.1
Durchschnitt der Landgraben bisher die Gemarkungen Friolzheim und Wimsheim, ist er ab der L1177 identisch mit den nordwestlichen Grenzen der Gemarkung Mönsheim und damit des Oberamts Leonberg. Im Gewann „Hölderle“ verläuft der Landgraben Richtung Nordosten teilweise als leichter Damm und Senke, teilweise als 10 m langer Steinriegelhaufen über die Äcker2 und schneidet dabei auch die Wiernsheimer Gemarkung.
Nach etwa 450 m erreicht der Landgraben im Gewann „Angelesbusch“ bewaldetes Gebiet und ist wieder gut erkennbar.3